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April 15 2019 by TREND Immobilien
Unter einer Reallast versteht man ein dingliches Recht an einem Grundstück, wonach der Berechtigte vom Grundstückseigentümer selbst bestimmte, zumeist wiederkehrende Leistungen, also ein positives Tun, verlangen kann.
Diese Leistungsverpflichtung des Eigentümers kann verschieden ausgestaltet sein. Beispielsweise kann die Leistung in einer Geldrente bestehen, oder auch eine Leistung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen des belasteten Grundstückes ist möglich. Der wesentliche Unterschied zum Servitut besteht darin, dass bei der Reallast auch ein aktives Tun abverlangt werden kann, nicht nur ein Dulden oder ein Unterlassen.
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.
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